Ziele und Methoden
Seit Juni 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende ausdrücklich und gesondert vor Sanktionen geschützt werden.
Das Seminar vermittelt den Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Rechtslage zum sog. Whistleblowing, d.h. die Meldung verwaltungsinterner Missstände. Es wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen verwaltungsinterne Missstände an interne Stellen, externe Stellen und die breite Öffentlichkeit gemeldet werden dürfen und ggf. sogar müssen. Hierzu wird die Rechtslage im Anwendungsbereich des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und in sonstigen Fällen dargestellt.