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Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO 2024)
50193

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, die mit der Anwendung der LBO befasst sind.

Inhalte

  1. Unterstützung der Energiewende
    • Erleichterung der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
    • Abstandflächenrechtliche Privilegierung von Wärmepumpen an Gebäuden
    • Berücksichtigung der Energiebereitstellung u.a. durch Wasserstoff-Elektrolyseure
    • Reduzierung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen
    • Erleichterung der Verfahren bei Modernisierung und Ersatz von Anlagen zu Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering)
    • Verfahrensfreie Errichtung von Mikrowindenergieanlagen auf Dächern
  2. Senkung der Baukosten
    • Reduzierung der lichten Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen für Vollgeschosse
    • Erleichterungen bei der Erteilung von Abweichungen bauordnungsrechtlicher Vorschriften (“Soll-“ anstatt „Kann“-Vorschriften) und gebundene Entscheidungen bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Bestand
    • Erleichterung für die Aufstellung von Wärmeschutznachweisen
  3. Beschleunigung des Mobilfunkausbaus
    • Anhebung der Höhe der verfahrensfreien Masten
    • Befristete verfahrensfreie Aufstellung von mobilen Antennenanlagen im Außenbereich
    • Wegfall von Abstandsflächen für Mobilfunkmasten bestimmter Abmessungen im Außenbereich
    • Reduzierung von Abstandsflächen bei sonstigen Mobilfunkmasten im Außenbereich
  4. Weiterer Anpassungsbedarf
    • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Genehmigungsfreistellung für die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben bei Gebäuden im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
    • Regelungen zur bauaufsichtlichen Prüfung und zu Bescheinigung von bautechnischen Nachweisen, zum Prüfverzicht und zur Bauüberwachung
    • Ermächtigung der obersten Bauaufsichtsbehörde für bauliche Anlagen zur Schaffung von bundesländerübergreifenden (Netz-)Infrastrukturmaßnahmen, das Bauordnungsrechts des anderen Bundeslandes für diese baulichen Anlagen für anwendbar zu erklären (Einheitliche Rechtsgrundlagen für Genehmigungsverfahren und bautechnische Nachweise)
    • Klarstellung von Regelungen nach ersten Vollzugserfahrungen mit der LBO 22
    • Bereinigung redaktioneller Unstimmigkeiten
    • Anpassung des § 23 Abs. 3 Brandschutzgesetz (Übertragung der Durchführung von Brandverhütungsschauen auf die GMSH)
  5. Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht
    • Erleichterung von Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere im Hinblick auf Repowering-Anlagen

Ziele und Methoden

Die Neufassung der LBO S-H vom 1. September 2022 steht erneut auf dem Prüfstand.

Wichtige Eckpunkte:

  • Erleichterungen für den Ausbau erneuerbarer Energien,
  • Senkung der Baukosten und
  • Beschleunigung des Mobilfunkausbaus.

Hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor, der von den Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW unterstützt wird; der Entwurf wurde bereits im Innen- und Rechtsausschuss des Landes im Oktober 2023 beraten.

Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen der LBO in Kürze beschlossen und in Kraft treten werden.

Vom Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf wären rund 30 Paragrafen betroffen. Die wesentlichen Änderungen des Gesetzesentwurfs werden im Einzelnen vorgestellt und erläutert, eingebunden in bisher geltendes Recht. Für Fragen und Diskussion ist ausreichend Zeit vorgesehen.

Referent/-in

Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.

Gebühren

190.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
14.12.2023 , 7 Stunden
14.12.2023 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm