Die Neufassung der LBO S-H vom 1. September 2022 steht erneut auf dem Prüfstand.
Wichtige Eckpunkte:
- Erleichterungen für den Ausbau erneuerbarer Energien,
- Senkung der Baukosten und
- Beschleunigung des Mobilfunkausbaus.
Hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor, der von den Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW unterstützt wird; der Entwurf wurde bereits im Innen- und Rechtsausschuss des Landes im Oktober 2023 beraten.
Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen der LBO in Kürze beschlossen und in Kraft treten werden.
Vom Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf wären rund 30 Paragrafen betroffen. Die wesentlichen Änderungen des Gesetzesentwurfs werden im Einzelnen vorgestellt und erläutert, eingebunden in bisher geltendes Recht. Für Fragen und Diskussion ist ausreichend Zeit vorgesehen.