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50201

Ausgewählte Themen des Bauordnungsrechts

25.01.2024
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Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, die mit der Anwendung des Bauordnungsrechts befasst sind und über Kenntnisse in dieser Materie verfügen.

Inhalte

Ausgewählte Einzelthemen des Bauordnungsrechts in Schleswig-Holstein

  1. Das Baugenehmigungsverfahren mit seiner Konzentrationswirkung
  2. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren
    • Offensichtliche Rechtsverstöße, Nachbarschutz
  3. Die Genehmigungsfreistellung
    • Offensichtliche Rechtsverstöße, Nachbarschutz
  4. Abweichungen und nachbarliche Beteiligung
  5. Behandlung bautechnischer Nachweise
  6. Zuständigkeit und Verantwortung der am Bau Beteiligten
  7. Stellplätze, Stellplatznachweis, Kommunalisierung der Stellplatzanforderungen
  8. Beteiligung der Gemeinde, offensichtliche Rechtsverstöße, Nachbarschutz
    • Stellungnahme
    • Einvernehmensentscheidung
  9. Weitere Einzelthemen

Ziele und Methoden

Die Umsetzung der Landesbauordnung stellt für einzelne Anwender eine Herausforderung dar. Die mit den Deregulierungen verbundene Übertragung von Verantwortung auf Entwurfsverfasser und andere am Baugeschehen Beteiligte muss in der Praxis umgesetzt werden. Wie stellt sich dies im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in der Genehmigungsfreistellung dar?

Wie geht die Gemeinde mit der möglichen Verfahrensumstellung um? Wann ist sie anzuwenden und zu begründen? Der Umgang mit Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen vom Baurecht erfordert bestimmte Voraussetzungen. Hier sind Entwurfsverfasser, Bauaufsichtsbehörde und auch Gemeinde gefordert, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Baugesuchen im Rahmen der Stellungnahme und einer notwendigen Einvernehmensentscheidung zu beteiligen.

Auf Grund der gesetzlichen Übertragung von Aufgaben nach Erteilung der Baugenehmigung auf Dritte ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten. Wie sind diese im Einzelnen geregelt und wie werden sie erfüllt?

Der Stellplatznachweis ist im Baugenehmigungsverfahren von besonderer Bedeutung, die Gemeinde kann dies im Rahmen einer örtlichen Bauvorschrift regeln. Was ist hierbei grundsätzlich zu berücksichtigen?

Zusätzliche Hinweise

Zu Punkt 9. können von den Teilnehmern/innen Themen bzw. Fragestellungen bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden.

Termin

25.01.2024
25.01.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Dauer

7 Stunden

Ort

Verwaltungsakademie
Heintzestraße 13
24582 Bordesholm
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Referent/-in

Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.

Kosten

190.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder
Übernachtungspauschale

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Veranstaltungsbeschreibung

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Anmeldung

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Inhaltliche Fragen:

Frank Sachau

Frank Sachau

Telefon: 04322 693 536
E-Mail: sachau@komma-sh.de

Organisatorische Fragen:

Randi Barbara Bentzien

Randi Barbara Bentzien

Telefon: 04322 693 353
E-Mail: bentzien@komma-sh.de
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