Mitarbeitende der Tierschutz- und Ordnungsbehörden (Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Verwaltungssachbearbeitende)
Tierschutz-Workshop – Anordnungen nach §§ 16, 16 a TierSchG und deren Vollzug anhand praktischer Fallbeispiele
Im Vordergund des Workshops soll der praxisorientierte Austausch anhand konkreter Fallbeispiele stehen.
Die Fortbildung ist von Seiten der Tierärztekammer Schleswig-Holstein mit 7 Stunden auf die allgemeine Fortbildungspflicht gemäß §2 (4) der Berufsordnung anerkannt.