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Die tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG
18064

Fehlervermeidung im Verfahren und Erlaubnisbescheid unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Zielgruppe

Mitarbeitende der Tierschutz- und Ordnungsbehörden, Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Verwaltungssachbearbeitende

Inhalte

  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 TierSchG
  • Erlaubnisverfahren
  • Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
  • Erlaubnisinhalt
  • Nebenbestimmungen und deren Vollzug
  • Rücknahme und Widerruf
  • Maßnahmen bei fehlender Erlaubnis
  • "Tipps und Tricks aus der Praxis für die Praxis"


Sie sind immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob für bestimmte Tätigkeiten eine Erlaubnis erforderlich ist und wie Sie reagieren sollen? Bei der Bearbeitung von Anträgen nach § 11 TierSchG bestehen häufig Unsicherheiten zum Verfahrensablauf, zu den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung sowie den Inhalten der Erlaubnis als begünstigendem Verwaltungsakt? Wie sollen Sie reagieren, wenn die Tätigkeit ohne Erlaubnis ausgeübt wird?


 

Ziele und Methoden

Das Seminar soll in diesen Fragen sowohl aus amtstierärztlicher als auch verwaltungsrechtlicher Sicht anhand praktischer Fälle Sicherheit vermitteln.

Zusätzliche Hinweise

Die Fortbildung ist von Seiten der Tierärztekammer Schleswig-Holstein mit 7 Stunden auf die allgemeine Fortbildungspflicht gemäß §2 (4) der Berufsordnung anerkannt.

Referent/-in

Heike Osthoff-Menzel, Richterin , Verwaltungsgericht Arnsberg
Dr. Kristina Hein, Leitende Amtstierärztin des Kreises Herzogtum-Lauenburg, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Gebühren

280.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Gelber Punkt
Termin
05.06.2024 , 7 Stunden
05.06.2024 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort
Verwaltungsakademie
Bordesholm