Mitarbeitende der Tierschutz- und Ordnungsbehörden, Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Verwaltungssachbearbeitende
Die Fortbildung ist von Seiten der Tierärztekammer Schleswig-Holstein mit 7 Stunden auf die allgemeine Fortbildungspflicht gemäß §2 (4) der Berufsordnung anerkannt.