Sachbearbeitende für Brandschutzangelegenheiten der örtlichen Ordnungsbehörden sowie Wehrführerinnen und Wehrführer und deren Stellvertretende.
Den Teilnehmenden werden die wesentlichen Grundlagen des Brandschutzrechtes dargestellt und allgemeinverständlich für die Anwendung in der Praxis erläutert. Die Vermittlung erfolgt durch Referat mit Diskussion und Fallbeispielen.
Im Seminar wird speziell auf die gesetzlichen Änderungen im Brandschutzgesetz, insbesondere auf die neuen gesetzlichen Regelungen zu den Kameradschaftskassen sowie die geänderten Mustersatzungen eingegangen.