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Tourismus- und Kurabgabe rechtswirksam in Satzung und Bescheid Verankern und durchsetzen
69132

Grundseminar mit den aktuellen Rechtsänderungen

Zielgruppe

Mitarbeitende von Tourismus- und Gemeindeverwaltungen, zu deren Aufgabenbereich die Tourismus- und Kurabgabe gehört und die insbesondere über keine oder wenig Erfahrungen verfügen.

Inhalte

  1. Rechtsgrundlagen allgemein
  2. Rechtsgrundlage der Tourismus- und Kurabgabe, § 10 KAG
  3. Tourismusabgabe - Satzungsinhalt - Rechtsgrundlage
  4. Kalkulation des Aufwands
  5. Kalkulation des Abgabensatzes

Ziele und Methoden

Den Teilnehmenden sollen, ausgehend von der Stellung und Bedeutung der Tourismus- und Kurabgabe im Einnahmebeschaffungssystem eines Tourismusortes, die diese Abgabeart prägenden rechtlichen Grundsätze nahegebracht werden.
Darauf aufbauend werden - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung - Vorschläge für die Gestaltung der erforderlichen Satzungen erarbeitet, wobei die von der Rechtsprechung geforderte Kalkulation als Grundlage und denkbare Satzungsregelungen sowie Fragen des Veranlagungsverfahrens erörtert und Hinweise für die Argumentation gegenüber Abgabenpflichtigen gegeben werden.

Zusätzliche Hinweise

Bitte folgende Texte mitbringen: Kommunalabgabengesetz, Gemeindeordnung, eigene Satzungen.

Die Teilnehmerzahl ist pro Seminar auf 14 begrenzt.

Referent/-in

Matthias Rövenstrunk , Amt Nordsee-Treene

Gebühren

620.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Roter Punkt
Termin
08.11.2023 - 10.11.2023 , 18 Stunden
08.11.2023 von 09:30 bis 16:00 Uhr,
09.11.2023 von 08:30 bis 16:00 Uhr,
10.11.2023 von 08:30 bis 15:00 Uhr
Ort
Vitalia Seehotel
Bad Segeberg