Ziele und Methoden
Energieeinsparung ist in aller Munde. Spätestens nach der Verknappung von Gas und Öl wegen des Ukrainekrieges muss es das Kernanliegen jeder Kommune sein.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 01.01.2023 verschärft worden. Sowohl aus Sicht der EU, als auch der Bundesregierung nehmen Kommunen eine Vorbildfunktion bei der Energieeinsparung ein. Nach dem vorübergehenden Förderstopp für Neubauten in 2022 liegt der Fokus verstärkt beim Bestandsbau. Hierfür sind noch reichlich Fördermittel eingeplant. Beim Neubau werden dafür nur noch nachhaltige, klimafreundliche Neubau (KFN) gefördert. Rechnet sich da noch ein Ersatzneubau? Wenn ein Neubau errichtet wird, wird er dann im KfW-40-KFN-Standard oder im Passivhaus-Standard ausgeführt, oder eben "nur" nach geltender Gesetzgebung. Welche Fördermittel gibt es, um diese Fragestellung zu beantworten?
Das Thema sommerlicher Wärmeschutz ist immer präsenter, weil auf immer besser gedämmte Gebäude immer heißere Sommer treffen. Was können wir hier tun?
Das Seminar soll einen Überblick über den heutigen Stand der kommunalen Anforderungen und Instrumente zum Thema Energie bieten. Im Anschluss an den Vortragsteil haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, mitgebrachte Fragestellungen zu diskutieren.