Die Verflechtungen zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sind bei der baurechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben von besonderer Bedeutung. Die Gemeinden sind in das Baugenehmigungsverfahren mit ihrer Stellungnahme und auch mit der Einvernehmens- entscheidung eingebunden. Worauf ist hierbei besonders zu achten und welche Fristen sind zu berücksichtigen. Die Gemeinde ist dabei zwar an bauplanungsrechtliche Belange einschließlich der Erschließungsfrage gebunden, hat andererseits aber auch ein Interesse daran, wie die Bauaufsichtsbehörde mit bauordnungsrechtlichen Regelungen umgeht und die Rechtslage sich in der Verfolgung baurechtswidriger Zustände darstellt. Hierbei spielt das Thema des Bestandsschutzes bei Nutzungsänderungen, -intensivierung und Wiederaufbau eine wichtige Rolle; wann endet beispielsweise der nachwirkende Bestandsschutz?
Welche konkreten Regelungsmöglichkeiten hat die Gemeinde über örtliche Bauvorschriften bestimmte Sachverhalte zu bestimmen? Nach welchen inhaltlichen Bestimmungen und unter welchen Voraussetzungen kann der Bauherr von bauordnungsrechtlichen Regelungen abweichen und wie stellt sich das bei Überschreitung von Festsetzungen des Bebauungsplans dar? Welche Einwirkungsmöglichkeit hat hier die Gemeinde?
Wie kann sie ihre Planungshoheit sichern? Die Themen werden anhand praktischer Beispiele vorgestellt, auf entsprechende Rechtsprechung wird verwiesen. Es besteht ausreichend Gelegenheit, die einzelnen Themen zu erörtern. Gerne können Beispiele aus dem Teilnehmerkreis eingebracht werden, die dann gemeinsam besprochen werden. Hierbei geht es um die Erarbeitung von systematischen Vorgehensweisen, um belastbare und nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können.