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Grundlagen der Zulässigkeit von Vorhaben
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Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, die über Grundkenntnisse bzw. geringe Erfahrungen in der Anwendung des Bauplanungsrechts verfügen.

Inhalte

  1. Die Standortprüfung als wichtiger Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren, Verflechtung mit anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
  2. Begriff des Vorhabens und Schnittstelle zum Bauordnungsrecht
  3. Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb von B-Plänen
  4. Sicherung der Bauleitplanung
  5. Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen innerhalb von Bebauungsplänen
  6. Unzulässigkeiten im Einzelfall
  7. Zulässigkeitsvoraussetzungen im Rahmen der vorgezogenen Planreife
  8. Planungsrechtliche Zulässigkeiten im unbeplanten Innenbereich/unbestimmte Rechtsbegriffe und Auslegung
  9. Eingeschränkte Zulässigkeitsvoraussetzungen im Außenbereich, Begriff der Landwirtschaft, privilegierte Vorhaben, begünstigte Vorhaben
  10. Planungsrechtliche Zulässigkeit und gemeindliches Einvernehmen
  11. Ersetzung eines rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens

Ziele und Methoden

In diesem Seminar wird der Regelungsbereich "Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29-36 BauGB)" behandelt. Dabei geht es um Aufbau, Systematik und Inhalt der Zulässigkeitsvorschriften des BauGB, der BauNVO und das Verhältnis zur LBO, zum Naturschutzrecht und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Regelungen sind sowohl von den Bauaufsichtsbehörden als auch von den Gemeinden im Rahmen der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu beachten. Hierbei ist das Zusammenspiel der beiden Verwaltungen von besonderer Bedeutung. Schon bei der Bauberatung ist die Kenntnis über die Auslegung der Vorschriften unter Berücksichtigung der dazu tragenden Rechtsprechung von besonderer Bedeutung. Die einzelnen Zulässigkeitskategorien werden auf der Grundlage von Fällen aus der Praxis behandelt, hierbei ist auch Gruppenarbeit vorgesehen.

Referent/-in

Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.

Gebühren

570.00 EUR
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Grüner Punkt
Termin
29.05.2024 - 31.05.2024 , 21 Stunden
29.05.2024 von 09:30 bis 17:00 Uhr,
30.05.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr,
31.05.2024 von 08:30 bis 17:00 Uhr
Ort
Vitalia Seehotel
Bad Segeberg