Unterstützung der Energiewende
- Erleichterung der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
- Abstandflächenrechtliche Privilegierung von Wärmepumpen an Gebäuden
- Berücksichtigung der Energiebereitstellung u.a. durch Wasserstoff-Elektrolyseure
- Reduzierung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen
- Erleichterung der Verfahren bei Modernisierung und Ersatz von Anlagen zu Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering)
- Verfahrensfreie Errichtung von Mikrowindenergieanlagen auf Dächern
Senkung der Baukosten
- Reduzierung der lichten Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen für Vollgeschosse
- Erleichterungen bei der Erteilung von Abweichungen bauordnungsrechtlicher Vorschriften (“Soll-“ anstatt „Kann“-Vorschriften) und gebundene Entscheidungen bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Bestand
- Erleichterung für die Aufstellung von Wärmeschutznachweisen
Beschleunigung des Mobilfunkausbaus
- Anhebung der Höhe der verfahrensfreien Masten
- Befristete verfahrensfreie Aufstellung von mobilen Antennenanlagen im Außenbereich
- Wegfall von Abstandsflächen für Mobilfunkmasten bestimmter Abmessungen im Außenbereich
- Reduzierung von Abstandsflächen bei sonstigen Mobilfunkmasten im Außenbereich
Weiterer Anpassungsbedarf
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Genehmigungsfreistellung für die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben bei Gebäuden im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
- Regelungen zur bauaufsichtlichen Prüfung und zu Bescheinigung von bautechnischen Nachweisen, zum Prüfverzicht und zur Bauüberwachung
- Ermächtigung der obersten Bauaufsichtsbehörde für bauliche Anlagen zur Schaffung von bundesländerübergreifenden (Netz-)Infrastrukturmaßnahmen, das Bauordnungsrechts des anderen Bundeslandes für diese baulichen Anlagen für anwendbar zu erklären (Einheitliche Rechtsgrundlagen für Genehmigungsverfahren und bautechnische Nachweise)
- Klarstellung von Regelungen nach ersten Vollzugserfahrungen mit der LBO 22
- Bereinigung redaktioneller Unstimmigkeiten
- Anpassung des § 23 Abs. 3 Brandschutzgesetz (Übertragung der Durchführung von Brandverhütungsschauen auf die GMSH)
Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht
- Erleichterung von Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere im Hinblick auf Repowering-Anlagen